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versicherung11. Februar 20267 Min. Lesezeit

Reisekrankenversicherung und Rücktransport: Darauf müssen Sie achten

Eine Auslandsreisekrankenversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für jeden Reisenden – und dennoch reisen Millionen Deutsche jedes Jahr ohne diesen Schutz ins Ausland. Besonders dramatisc

Reisekrankenversicherung und Rücktransport: Darauf müssen Sie achten

Eine Auslandsreisekrankenversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für jeden Reisenden – und dennoch reisen Millionen Deutsche jedes Jahr ohne diesen Schutz ins Ausland. Besonders dramatisch wird das, wenn ein medizinischer Rücktransport nötig wird. Denn die entscheidenden Details stecken im Kleingedruckten – und ein einziges Wort kann über Zehntausende Euro entscheiden.

Warum die gesetzliche Krankenkasse nicht reicht

Viele Reisende wiegen sich in falscher Sicherheit, weil sie ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) dabei haben. Diese Karte sichert tatsächlich eine medizinische Grundversorgung im EU-Ausland und in einigen weiteren Ländern – aber eben nur die Grundversorgung nach den Standards des Reiselandes.

Was die EHIC nicht abdeckt, ist ein Rücktransport nach Deutschland. Egal ob Sie mit einem gebrochenen Bein in Griechenland liegen oder nach einem Herzinfarkt in Portugal intensivmedizinisch betreut werden: Die Kosten für den Rücktransport müssen Sie ohne Zusatzversicherung komplett selbst tragen. Und außerhalb der EU bietet die EHIC überhaupt keinen Schutz.

Die entscheidende Formulierung: „notwendig" vs. „sinnvoll"

Wenn Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, achten Sie besonders auf die Klausel zum Rücktransport. Hier gibt es zwei grundlegend verschiedene Formulierungen, die im Ernstfall einen enormen Unterschied machen.

Die Formulierung „medizinisch notwendig" bedeutet, dass der Rücktransport nur bezahlt wird, wenn eine adäquate Behandlung im Reiseland nicht möglich ist. Wenn Sie also in einem spanischen Krankenhaus grundsätzlich behandelt werden können – auch wenn die Qualität nicht dem deutschen Standard entspricht –, würde die Versicherung den Rücktransport unter Umständen ablehnen.

Die Formulierung „medizinisch sinnvoll und vertretbar" ist deutlich vorteilhafter für den Versicherten. Hier wird der Rücktransport auch dann bezahlt, wenn die Behandlung vor Ort zwar möglich wäre, der Transport aber die Genesungschancen verbessert, die Behandlungsqualität steigert oder die psychische Situation des Patienten entscheidend verbessert. Die Nähe zur Familie, die vertraute Umgebung und die Möglichkeit, in der eigenen Sprache kommunizieren zu können, werden hier als legitime Gründe anerkannt.

Unser klarer Rat: Wählen Sie immer eine Police mit der Formulierung „medizinisch sinnvoll und vertretbar".

Was eine gute Reisekrankenversicherung abdecken sollte

Neben der zentralen Rücktransportklausel gibt es weitere Punkte, auf die Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherung achten sollten.

Die Deckungssumme sollte unbegrenzt oder zumindest sehr hoch sein. Gerade bei Langstreckentransporten per Ambulanzflug können Kosten von über 100.000 Euro anfallen. Eine zu niedrige Deckungssumme kann Sie im schlimmsten Fall auf einem erheblichen Restbetrag sitzen lassen.

Prüfen Sie die Geltungsdauer: Manche Policen gelten nur für Reisen bis zu einer bestimmten Dauer (oft 42 oder 56 Tage). Wenn Sie länger verreisen, etwa als Langzeitreisender oder Auswanderer auf Probe, benötigen Sie eine spezielle Langzeitpolice.

Die 24/7-Notfallhotline sollte selbstverständlich sein. Im Notfall müssen Sie jederzeit jemanden erreichen können, der Ihnen weiterhilft – und zwar idealerweise in deutscher Sprache.

Achten Sie darauf, ob Vorerkrankungen abgedeckt sind. Manche Versicherungen schließen akute Verschlechterungen bestehender Erkrankungen aus – das kann im Ernstfall bedeuten, dass ein Diabetiker, der ins diabetische Koma fällt, keinen Versicherungsschutz hat.

Die Versicherung sollte auch Bergungskosten einschließen, also die Kosten für die Rettung aus unwegsamem Gelände, etwa nach einem Wanderunfall in den Bergen.

Häufige Fallstricke

Es gibt einige Stolperfallen, die Versicherte kennen sollten. Viele Policen enthalten einen Selbstbehalt, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssen. Bei manchen Versicherungen liegt dieser bei 100 bis 250 Euro pro Schadensfall – das ist verschmerzbar. Andere Anbieter haben deutlich höhere Selbstbehalte.

Alkohol und Drogen: Wenn der medizinische Notfall auf übermäßigen Alkoholkonsum oder Drogeneinnahme zurückzuführen ist, verweigern manche Versicherungen die Leistung. Die Rechtsprechung ist hier allerdings auf Seiten der Versicherten, sofern kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Risikoaktivitäten: Wer im Urlaub Extremsportarten wie Fallschirmspringen, Bungee-Jumping oder Tiefseetauchen betreibt, sollte prüfen, ob diese Aktivitäten von der Versicherung abgedeckt sind. Viele Standardpolicen schließen solche Risiken aus.

Kriegs- und Krisengebiete: Reisen in Länder mit Reisewarnung des Auswärtigen Amtes können zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen. Informieren Sie sich vorab, wenn Sie in potenziell instabile Regionen reisen.

Wie läuft es im Ernstfall ab?

Wenn ein Rücktransport nötig wird, sollten Sie idealerweise zuerst die Notfallhotline Ihrer Versicherung anrufen. Diese koordiniert dann die weiteren Schritte, oft in Zusammenarbeit mit einem professionellen Reiserückholdienst. Die Versicherung übernimmt die Kostenfreigabe und der Rückholdienst die medizinische und logistische Organisation.

In akuten Notfällen hat die medizinische Versorgung natürlich immer Vorrang. Informieren Sie Ihre Versicherung so früh wie möglich, aber lassen Sie sich zunächst behandeln. Eine nachträgliche Meldung ist in der Regel möglich, sollte aber zeitnah erfolgen.

Wichtig: Bewahren Sie alle Belege, Arztberichte und Rechnungen sorgfältig auf. Diese werden für die Abrechnung mit der Versicherung benötigt.

Versicherungsvergleich lohnt sich

Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind oft erstaunlich gering – die Leistungsunterschiede hingegen können erheblich sein. Eine Einzelpolice für Jahresschutz kostet in der Regel zwischen 8 und 30 Euro. Familienpolicen liegen zwischen 15 und 60 Euro pro Jahr. Für diesen geringen Betrag erhalten Sie einen Schutz, der im Ernstfall Hunderttausende Euro wert sein kann.

Nutzen Sie Vergleichsportale und achten Sie dabei besonders auf die genannten Kriterien – insbesondere auf die Rücktransportklausel. Der günstigste Tarif ist nicht immer der beste.

Fazit

Eine Auslandsreisekrankenversicherung mit der Klausel „medizinisch sinnvoll und vertretbar" ist die Grundlage für einen sorgenfreien Urlaub. Sie kostet nur wenige Euro im Jahr, kann aber im Ernstfall vor finanzieller Katastrophe schützen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen – Ihr zukünftiges Ich wird es Ihnen danken.

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